Rechtsprechung
SG Oldenburg, 17.10.2006 - S 45 AS 1325/06 ER |
Zitiervorschläge
SG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - S 45 AS 1325/06 ER (https://dejure.org/2006,64170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,64170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 17.10.2006 - S 45 AS 1325/06 ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2007 - L 13 AS 16/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Oldenburg, 17.10.2006 - S 45 AS 1325/06
Daher ist vorläufiger Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 79, 69, 74 mit weiteren Nachweisen).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2007 - L 13 AS 16/06
Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich der Gewährung einer einmaligen Beihilfe oder …
Dieses hat den Antrag mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 als unbegründet zurückgewiesen (Aktenzeichen: S 45 AS 1325/06 ER) und ausgeführt, dass es sich bei dem beabsichtigten Umzug nicht um einen erforderlichen Wohnungswechsel im Sinne des § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - handele.